BEHANDLUNGEN / ACADEMY
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anna Spiewak Beauty House & Academy -AGB
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, die der Kunde („Auftraggeber“) der Firma
Anna Spiewak Atelier Beauty House & Academy
Schloßstrasse 2
88453 Erolzheim
www.anna-spiewak-academy.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) in Auftrag gibt.(
2) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Kosmetikbehandlungen:Mit der übereinstimmend zwischen dem Auftraggeber sowie Auftragnehmer getroffenen Terminvereinbarung über die angebotenen Kosmetikbehandlungen des Auftragnehmers erklärt der Auftraggeber verbindlich die Annahme des Vertragsangebots. Eine Terminvereinbarung ist persönlich oder aber auf elektronischem Weg (z.B. Telefon, Email) möglich. Sie bedarf keiner Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(2) Kosmetikschulungen:Die Buchung einer der angebotenen Kosmetikschulungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist für diesen verbindlich und gilt als Vertragsangebot. Nach der Buchung erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung als Annahme des Vertragsschlusses. Der Auftraggeber hat daraufhin eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Schulungsgebühr an den Auftragnehmer zu leisten. Erst nach deren Zahlungseingang hat der Auftraggeber ein Recht auf Teilnahme an der Schulung.Sofern es sich um eine Einzelschulung handelt, wird erst nach Zahlungseingang der Anzahlung ein Schulungstermin zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.
(3) Sofern ein Auftraggeber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für den Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(4) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Treten Änderungen ein, sind diese ab dem geänderten Zeitpunkt gültig.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise für die Ausführung der Leistungen richten sich nach den aktuellen Preislisten, die am Geschäftssitz des Auftragnehmers zur Einsicht ausliegen oder aber auf der Internetseite abrufbarsind. In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Bei Kosmetikschulungen gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Mehrkosten, welche aufgrund von gewünschten Leistungsänderungen des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich berechnet.
(3) Die vereinbarten Preise, ggf. abzgl. der Vorauszahlung, sind mit Beendigung der Leistung des Auftragnehmers zur Zahlung fällig und noch am Ort der Leistung zu entrichten.
(4) Der Auftragnehmer akzeptiert Zahlungen in Bar oder EC sowie für Anzahlungen Banküberweisung.
(5) Wertgutscheine können für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers genutzt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine sind übertragbar. Ein Ersatz von verlorenen oder gestohlenen Gutscheinen findet nicht statt. Nicht vollständig bezahlte, beschädigte oder verfälschte Gutscheine können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor jeglichem Behandlungsbeginn auf bestehende Krankheitsbilder (beispielsweise Diabetes), Allergien, Medikamenteneinnahmen, Überempfindlichkeiten oder aber andere körperliche Beschwerden hinzuweisen, welche einer Behandlung entgegenstehen könnten. Der Auftraggeber ist insoweit zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Leistungen sowie verwendeten Produkte werden den Bedürfnissen des jeweiligen Auftraggebers angepasst. Eine Verträglichkeitsgarantie kann hierbei jedoch nicht abgegeben werden. Dies gilt neben dem Fall, dass der Auftraggeber eine ausreichende Information nach § 4 unterlässt auch für Schäden, welche entstehen, weil ein Behandlungsausschlussgrund dem Auftraggeber selbst nicht bekannt und für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.
(2) Da der Erfolg einer Kosmetikschulung neben der Leistung des Auftragnehmers auch stets von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten des Auftraggebers abhängt, kann der Auftragnehmer insoweit keine Erfolgsgarantie übernehmen.
§ 6 Beispielbilder
(1) Die beim Auftragnehmer veröffentlichten Beispiel-Fotos sind Ansichtshilfen.Wenn das Design beim Auftraggeber nachbearbeitet wird, kann es zu Abweichungen von der gezeigten Vorlage kommen. Der Auftraggeber befindet sich darüber in Kenntnis, dass Abweichungen zur Vorlage keine Mängel darstellen, welche Gewährleistungsansprüche auslösen könnten.
(2) Sollte der Auftragnehmer vom Auftraggeber in Bezug auf die Kosmetikbehandlung Lichtbildaufnahmen anfertigen, geschieht dies ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt sich zudem damit einverstanden, dass der Auftragnehmer diese Lichtbildaufnahmen kostenfrei zu Werbezwecken veröffentlichen darf.
§ 7 Behandlungsausschluss
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung von Behandlungen abzulehnen, denen medizinische oder hygienische Gründe entgegenstehen.
§ 8 Behandlungsausfälle/ Krankheit/ Kündigung/ Schadensersatz
(1) Vereinbarte Termine für Kosmetikbehandlungen sind im Falle der Verhinderung des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig oder aber gar nicht abgesagt, behält sich der Auftragnehmer vor für den Verdienstausfall 50 % des Behandlungspreises abzgl. der ersparten Aufwendungen zu berechnen, sofern es ihm nicht möglich ist, den Termin anderweitig zu vergeben. Kann nur ein Teil des Termins anderweitig vergeben werden, wird die verbleibende Zeit des entfallenen Termins anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(2) Schulungstermine für Einzelschulungen sind mindestens 30 TageWoche vor dem vereinbarten Termin abzusagen.Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, behält sich der Auftragnehmer vor, 100 % des Schulungspreises abzgl. der geleisteten Anzahlung von 30% und der ersparten Aufwendungen zu berechnen, sofern es ihm nicht möglich ist, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Kann nur ein Teil des Termins anderweitig vergeben werden, wird die verbleibende Zeit des entfallenen Termins anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(3) Beruht die Absage eines Termins auf einer Krankheit des Auftraggebers, entfällt die Entgeltpflicht des Auftraggebers, sofern er dem Auftragnehmer die Krankheit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweist und den Auftragnehmer zudem unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Absage informiert, damit der Auftraggeber den Termin zur Schadensbegrenzung anderweitig vergeben kann.
(4) Kann aus für den Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress-und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Der Auftraggeber ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§9 Behandlungs-/ Schulungsdauer/ Verspätung
(1) Die jeweiligen Behandlungs-und Schulungszeiten sind den Angebots-und Preislisten zu entnehmen. Die Behandlungszeit beinhaltet dabei nicht die Zeit, welche zum End-und Ankleiden benötigt wird.
(2) Bei Verspätung des Auftraggebers gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Die versäumte Zeit wird nur dann nachgeholt, sofern dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt. Der Preis für die gebuchte Behandlung bleibt dennoch unverändert.
(3) Verspätet sich ein Auftraggeber in einem Maße, sodass die gebuchte Behandlung / Schulung innerhalb des vereinbarten Termins zeitlich nicht mehr durchführbar ist und die Durchführung der Behandlung / Schulung den Zeitplan im Hinblick auf die weiteren Termine derart stören würde, dass bei voller Inanspruchnahme für die nachfolgenden Kunden Wartezeiten entstehen, so behält sich der Auftragnehmer vor, den Termin bei gleichzeitiger Berechnung des vollen Preises entsprechend zu kürzen.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers sowie dessen Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers sowieder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(3) Sollten im Rahmen der zuvor genannten Pflicht nach § 4 durch den Auftraggeber unwahre Angaben gemacht werden oder aber aufklärungsbedürftige Informationen unterbleiben, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für eventuelle Schäden jeglicher Art.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Vertragssprache
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen Unternehmen der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(2) Die Parteien vereinbaren die Geltung Deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Als Vertragssprache steht ausschließlich deutsch zur Verfügung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der zuvor genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Stand: Januar 2020